Faktencheck: Armutskonferenz korrigiert Berechnung zum Vergleich von Mindestsicherung mit Pensionen
Entgegen der Behauptung von Darabos ist BMS-Bezug nicht höher als Pensionen!
(11.07.2016) Norbert Darabos ist burgenländischer Sozial-Landesrat und als solcher sowohl für Fragen der Sozialversicherung als auch der Sozialhilfe zuständig und verantwortlich. Mit den Sozialhilfe-Agenden fällt auch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in sein Ressort. Als Vertreter des Burgenlandes verhandelt er aktuell in der Landes-SozialreferentInnen-Konferenz über eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung mit.
In einem aktuellen Interview mit dem Wochen-Magazin „Profil“ bringt er zur Untermauerung seiner Thesen folgendes Beispiel:
„Wenn im selben Dorf ein pensionierter Maurer 1040 Euro verdient und seine Frau keine Pension erwarb, weil sie Kinder großzog, dafür ein Arbeitsloser 838 Euro und seine Lebensgefährtin 600 Euro Mindestsicherung beziehen, ist das rational nicht mehr zu erklären.“
Falls Norbert Darabos richtig zitiert wurde, dann hat er sich bei diesem Vergleich gleich zweimal grob verrechnet:
Die Leistung an den pensionierten Maurer und seine Ehefrau berechnet er deutlich zu niedrig, während die Mindestsicherungs-Leistung an den Haushalt mit zwei erwerbslosen Personen von ihm deutlich zu hoch angenommen wird. In Wahrheit haben der pensionierte Maurer und seine Frau ein um 209 € höheres verfügbares Einkommen pro Monat (Jahres-Zwölftel) als die beiden erwerbslosen Mindestsicherungs-BezieherInnen in Lebensgemeinschaft. Hinzu kommen für beide Haushalte GIS- und Rezeptgebühren-Befreiung sowie der Burgenländische Heizkostenzuschuss. Das Pensionisten-Ehepaar hat aber nicht nur das höhere verfügbare Einkommen. Es muss zudem eine Reihe von Pflichten nicht erfüllen, die sich für das erwerbslose Paar an den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung knüpfen.
Details in der Langversion: Faktencheck#5