Ausschreibung: Preis für Berichte und Beiträge über Armut
Armutskonferenz vergibt auch 2020 Journalismus-Preis "von unten“ / Armutsbetroffene bewerten Beiträge
(12.10.2020) Bereits zum elften Mal schreibt die Armutskonferenz einen Preis aus, der respektvolle und tiefgründige Armutsberichterstattung prämiert. Zugelassen sind in österreichischen Medien veröffentlichte Beiträge (Print, Online, Radio und Fernsehen). Bewertet und ausgewählt werden die Beiträge von Menschen mit Armutserfahrungen.
Einreichungen sind bis 30. November 2020 möglich.
Hinter Statistiken und Zahlen stehen immer Menschen, die nur selten jenen Klischees entsprechen, deren sich der öffentliche Diskurs allzu gerne bedient: Die Armutskonferenz möchte einen Journalismus fördern, der den vielen Facetten von Armut gerecht wird, Betroffene respektvoll behandelt, ihre Stimmen hörbar und ihre Realitäten sichtbar macht und Hintergründe ausleuchtet. Der Abbau von Stigmata ist ein wesentliches Element. Der elfte Journalismus-Preis „von unten“ soll dies erneut unterstreichen.
Eingereicht werden können veröffentlichte Beiträge jeder Länge, in den Kategorien Printmedium, Onlinemedium, Radio und Fernsehen, die im Zeitraum Oktober 2019 bis November 2020 in einem österreichischen Medium erschienen bzw. gesendet worden sind. Alle bis zum 30. November eingelangten Beiträge werden von einer Jury bestehend aus Menschen mit Armutserfahrungen bewertet, die in der Plattform „Sichtbar Werden“ der Armutskonferenz vernetzt sind.
Das Konzept Journalismus-Preis „von unten“ mit einer Jury aus Menschen mit Armutserfahrungen wird seit vier Jahren mit Unterstützung der ERSTE Stiftung als internationales good practice Beispiel auch in andere europäische Länder „exportiert“. Der Preis wird mittlerweile auch in Finnland, Island, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Serbien und Ungarn verliehen.
Einzureichen sind die Beiträge bei:
Die Armutskonferenz.
Herklotzgasse 21/3, 1150 Wien
E-mail:
Web: www.armutskonferenz.at
Beiträge können bevorzugt per Download-Link (E-mail) oder auch in Hardcopy (per Post) eingereicht werden. Anzugeben sind Name der Autorin / des Autors, Titel des Beitrags, Medium / Sendung, Datum der Veröffentlichung / Ausstrahlung. Es sind keine weiteren Beilagen (wie Lebenslauf etc.) notwendig.
Download Broschüre: Leitfaden für respektvolle Armutsberichterstattung