Kriminalisierung
Soziale Präventionspolitik statt Sicherheitsstaat
„Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik.“ Diese These des Strafrechtsreformers Liszt aus dem 19. Jahrhundert hat auch heute noch universelle Gültigkeit.
Arme sind nicht krimineller als andere Menschen, aber Armutslagen wie Arbeitslosigkeit, materielle Not und soziale Unterversorgung sind Risikofaktoren für das Überschreiten der Legalitätsgrenze. In der Regel sind diese Verstöße nicht Formen schwerer und somit beunruhigender Kriminalität, sondern (meist untaugliche) Versuche sich aus einer akuten Krise oder aus einer ökonomischen Zwangslage zu befreien und reichen von der Schwarzarbeit bis zu Eigentumsdelikten. Die Entwicklung und der Ausbau des Wohlfahrtsstaates in den industriellen Gesellschaften des Westens nach 1945 erhob die Milderung sozialer Ungleichheiten durch staatliche Interventionen zum Programm. Damit verbunden war auch eine integrative Sozialpolitik, die auf Resozialisierung und Reintegration von Straffälligen setzte, auch aus dem Wissen heraus, dass mit Straffälligkeit ein hohes Armutsrisiko verbunden ist.
Mit der „Krise“ des Wohlfahrtsstaates, den damit verbundenen Finanzierungsschwierigkeiten ...
Zentrale Forderungen
- Vorrang sozial-konstruktiver Sanktionen und Maßnahmen vor Geld- und Freiheitsstrafen – Haft nur als „ultimo ratio“
- Spezifische Angebote für straffällige Jugendliche, Gewaltprävention an Schulen
- Verbesserungen im Bereich Gewaltschutz für Frauen
- Kooperation im Bereich Entlassungshilfe
- Umfassende soziale Absicherung von während der Haft arbeitenden Strafgefangenen und deren Angehörigen
Weitere Informationen
Sozialpolitische Datenbank "Alles über und gegen Armut": Kartegorie Kriminalisierung | Betteln