Armutskonferenz zu 30 Jahre Wiener Menschenrechtskonferenz: Soziale Grundrechte in die Verfassung!
Verfassung um soziale Menschenrechte vervollständigen: Menschenwürdiges Dasein, Mindestversorgung, Gesundheit und Bildung für alle.
(13.06.2023) Die Armutskonferenz konkretisiert anlässlich des 30 Jahre Jubiläums der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz (13.-24.Juni 1993) den langjährigen Plan, soziale Menschenrechte als Verfassungsrechte anzuerkennen. „Alle Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar, bedingen einander und bilden einen Sinnzusammenhang“, heißt es in der damaligen Abschlusserklärung. Das ist ein Auftrag, die Verfassung um soziale Menschenrechte zu vervollständigen. Bereits der Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung hatte sehr weit fortgeschrittene Bestimmungen diskutiert. Das Regierungsprogramm sieht eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vor.
Mindestversorgung und menschenwürdiges Dasein
Das Netzwerk Armutskonferenz hat dafür ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ erarbeitet, das neben der Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ folgende Rechte vorsieht: das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Mindestversorgung. „Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet“, heißt es im Gesetzesentwurf der Armutskonferenz. Weiters macht der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und damit verbunden die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit.
Erweiterung des Grundrechtekatalogs notwendig
Es ist jetzt der richtige Moment, um das Vorhaben der Regierung, den Grundrechtekatalog zu modernisieren, aufzugreifen. Das österreichische Verfassungsrecht enthält – anders als zum Beispiel das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. In der österreichischen Verfassung sind bereits wirtschaftliche Grundrechte – wie das Recht auf Erwerbs- und Eigentumsfreiheit – verankert, aber keinerlei soziales Grundrecht. Es ist wichtig und unverzichtbar, dass unsere Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden. „Aber unser Grundrechtskatalog bleibt eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden“, so das Netzwerk Armutskonferenz abschließend. Die Wiener Menschenrechtskonferenz war ein Meilenstein für die Gültigkeit der Menschenrechte "alle für alle".