SozialrechtsNetz veröffentlicht Paper zu Verfahrensbezogenen Vorkehrungen
Recht auf Unterstützung bei Gericht und Behörden
(23.07.2021) Verfahrensbezogene Vorkehrungen sind alle notwendigen und angemessenen Änderungen und Anpassungen, insbesondere Assistenz und Unterstützung, die eine Person auf Basis ihrer (Lebens)Umstände braucht, um gleichberechtigt Zugang zu Behörden oder Gerichten zu haben. Das Recht auf Unterstützung wird im Englischen mit ‚procedural accommodations‘ bezeichnet und ist zur Überwindung vielfältiger Barrieren im Kontakt mit Behörden und Gerichten gedacht. Die Versagung von verfahrensbezogenen Vorkehrungen ist eine Ungleichbehandlung und kann eine Form von Diskriminierung sein.
Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten mit Behördenwegen; die Ursachen dafür sind vielschichtig:
- Formulare, die auch für Expertinnen und Expterten zu komplex sind.
- Die Fortschritte der Digitalisierung.
- Der Zugang zu Computern und guter Internetverbindung.
- Anwendungskenntnisse (digital divide)
- Die große Zahl funktioneller Analphabet:innen – in Österreich vermutlich eine Million Menschen.
Unterstützung bei Gericht und Behörden ist für armutsbetroffene und armutsgefährdete Personen wichtig, um ihre Rechte und Ansprüche zu wahren. Das SozialRechtsNetz der Armutskonferenz, das die Stärkung der Rechte von armutsbetroffenen und armutsgefährdeten Personen zum Ziel hat, hat einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung des Rechts auf Unterstützung verfasst.
Download: Paper Verfahrensbezogene Vorkehrungen