An Regierung: Leistbares Wohnen und Konjunkturhilfe - Armutskonferenz bringt Wohnbau-Investitionsbank ein
Weitere Maßnahmen für Entlastung: Wohnbeihilfe verbessern und Energiegrundsicherung entwickeln
(19.02.24). Wir brauchen mehr günstigen leistbaren Wohnraum, mehr Investitionen in den öffentlichen und gemeinnützigen Wohnbau, da gibt es in vielen Teilen Österreichs noch großen Aufholbedarf. Das Netzwerk Armutskonferenz schlägt eine Wohnbau-Investitionsbank vor, die jetzt auch für die Konjunktur gut wäre. Sie könnte Gelder bei der Europäischen Investitionsbank abholen und in Form von günstigen Darlehen an Wohnbauträger weiterleiten. Der Bund unterstützt mit einer Haftung, erklärt die Armutskonferenz das Modell. Auch die Flächenwidmung muss mithelfen, günstigen Boden für sozialen und gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Weiters ist eine verbesserte Wohnbeihilfe mit einer neuen Mindestsicherung statt der schlechten „Sozialhilfe“ umzusetzen. Die Stromkostenbremse könnte zu einer Energiegrundsicherung weiterentwickelt werden.
Die Armutskonferenz schlägt zusammengefasst vier Punkte für leistbares Wohnen und gegen Obdachlosigkeit vor:
- Gründung einer Wohnbau-Investitionsbank in Österreich
- Verbesserte Wohnbeihilfe mit einer neuen Mindestsicherung statt der schlechten „Sozialhilfe“.
- Stromkostenbremse zu Energiegrundsicherung entwickeln.
- 25.000 leistbare, dauerhafte und inklusive Wohnungen aus dem Bestand. Das kann die Obdachlosigkeit in Österreich abschaffen.
Im Rahmen des „Wohnschirm“ werden zwar noch bis September 2026 Covid- und teuerungsbedingte Mietrückstände übernommen, aber nur wenn das Wohnverhältnis dauerhaft leistbar ist. Dort, wo Wohnkosten und Einkommen teuerungsbedingt nicht mehr zusammenpassen, brauchen die Menschen eine günstigere Wohnung. Das betrifft überproportional Personen, die am Wohnungsmarkt diskriminiert werden.
Schlechte Sozialhilfe: Hungern für die Miete
Der Abzug der Wohnbeihilfe und die Kürzungen beim Lebensunterhalt in der Sozialhilfe führen zu massiven Problemen. Frauen, Männer und Kinder haben zu wenig zum Wohnen und zu wenig zum Leben. Um ihre Miete zu zahlen, müssen die Betroffenen das aufbrauchen, was eigentlich für den notwendigsten Lebensunterhalt vorgesehen wäre. Hungern für die Miete. „Kinder sind von Kürzungen in ihrer Entwicklung eingeschränkt, Unterhaltsforderungen bei Menschen mit Behinderungen gelten österreichweit, die Wohnbeihilfe wird abgezogen.“ Die Sozialhilferegelung der Aufteilung von 25 % Wohnbedarf und 75 % Lebensunterhalt (BMS) auf 40% Wohnbedarf und 60% Lebensunterhalt verfestigt die Wohnungslosigkeit. Betroffene erhalten damit 15 % weniger Leistung, haben aber trotzdem immer höhere Wohnkosten zu zahlen, so die Armutskonferenz.
Zu Energiegrundsicherung weiter entwickeln
„Damit wird eine bestimmte Versorgung an Energie als Grundanspruch jedem Menschen zugesichert. In diese Richtung könnten wir die jetzt von der Regierung eingeführte Stromkostenbremse weiterentwickeln“. Die sogenannte „Stromkostenbremse“ sichert Haushalten verbilligte Energiekontingente zu. Was bisher fehlt, sind die Haushaltsgröße und die Haushaltseinkommen, um daraus sowohl eine soziale wie auch ökologische Maßnahme zu machen. Eine Energiegrundsicherung muss neben Strom auch das Heizen miteinschließen. Die Ideen dazu sind in der Armutsforschung in den letzten zwanzig Jahren immer wieder diskutiert worden, erste Modelle wurden auf europäischer Ebene vorgeschlagen, auch Armutsnetzwerke in England und in Belgien thematisierten einen kostenfreien Energieanspruch. Eine Energiegrundsicherung stellt den Grundbedarf an Energie für alle Menschen sicher. Die Armutskonferenz fordert die Regierung auf, "verschiedene Modelle zu entwickeln und auf ihre Umsetzung zu prüfen."
Die Mietpreisbremse ist notwendig, auch wenn sie sehr spät kommt. Es fehlt allerdings der private Mietsektor, in dem gerade viele Einkommensschwache wohnen. In anderen Ländern (Spanien, Portugal 2%, Frankreich 3,5%, Dänemark 4%) bremst sie noch stärker die explodierenden Mieten, so das Netzwerk Armutskonferenz abschließend.