Mindestsicherung Burgenland: Realitätsferne Dramatisierung - in Wirklichkeit Gesetz für 11 Haushalte
Armutskonferenz vergibt Zitrone an LR Burgenland: Menschen mit Behinderungen „ewige Bittsteller“ / Grundrechte wie schriftlicher Bescheid verwehrt
(29.03.2017) Die Armutskonferenz führt ihre Serie fort, in der sie auf Missstände in der Gesetzeslage und Vollzugspraxis der Mindestsicherung hinweist. „Die SPÖ/FPÖ-Koalition im Burgenland will Armutsbetroffenen demokratische Standards wie einen schriftlichen Beschied verwehren, plant niedrigere Leistungen für zugezogene Anspruchsberechtigte und einen 1.500-€-Kürzungsdeckel.Das alles wird mit der „Dynamik“ des Anstiegs begründet, obwohl in Wirklichkeit von 120.800 Haushalten ganze 11 Haushalte (0,009%) die Deckelungsgrenze von 1.500 € überschreiten“, so die Armutskonferenz.
Dramatische „Dynamik“ betrifft 11 Haushalte
In absoluten Zahlen ist das Burgenland das absolute Schlusslicht bei der Mindestsicherung: ganze 3.776 Personen haben im Jahr 2015 zumindest einmal eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten. Das sind 1,3 % aller 284.374 BMS-BezieherInnen des Jahres 2015 in Österreich. Sowohl BezieherInnen-Zahlen als auch Ausgaben sind nicht nur gering, sondern unterdurchschnittlich: 2015 lebten im Burgenland 3,4% der österreichischen Bevölkerung, aber nur 1,3% der Mindestsicherungs-BezieherInnen, und der Anteil des Burgenlandes an den österreichischen Gesamtausgaben für Mindestsicherung lag bei 0,8%.
Von einer dramatischen Dynamik – wie das Gesetzesvorhaben begründet wird - also keine Spur. Eine solche will sich auch bei jenen nicht zeigen, wegen derer die Gesetzesänderung gemacht wird und bei denen künftig der Sparstift angesetzt werden soll: Von der Einführung niedrigerer Mindeststandards für Personen, die sich in den letzten 6 Jahren nicht 5 davon in Österreich aufgehalten haben, werden asylberechtigte Personen besonders betroffen sein. Laut der Beantwortung einer Landtags-Anfrage durch Soziallandesrat Norbert Darabos gab es am Stichtag 2. Jänner 2017 nur 222 Asylberechtigte unter den burgenländischen BezieherInnen der Mindestsicherung. Das alles wird mit der „Dynamik“ des Anstiegs begründet, obwohl in Wirklichkeit von 280.000 Haushalten nur ganze 11 Haushalte über der geplanten Deckelung liegen. Wir sprechen also von eine Regelung, die für 0,009% der Haushalte gemacht wird.
Kein schriftlicher Bescheid: Zugang zum Recht für Armutsbetroffene eingeschränkt
Die SPÖ-/FPÖ-Koalition will Armutsbetroffenen demokratische Standards wie einen schriftlichen Bescheid verwehren. Der Bescheid ist eine der tragenden Säulen rechtsstaatlichen Behördenhandelns und damit der Demokratie. Das gilt insbesondere für den schriftlichen Bescheid.
Das geplante Gesetz will aber nicht bloß das Rad der Zeit zurück zu drehen, indem die erst 2010 eingeführten Verfahrensbestimmungen wieder gestrichen werden. Vielmehr ist geplant, die aktuelle Verfahrungsbestimmung durch eine gegenlautende zu ersetzen und damit auszuhebeln. Damit soll den Sozialämtern die offenbar als lästige Pflicht eingestufte Notwendigkeit erspart werden, ihre Entscheidungen schriftlich zu begründen. Demokratie und Rechtstaat müssen aber für alle gelten – egal ob arm oder reich.
Menschen mit Behinderungen als „ewige Bittstelller“
Im Gesetz werden Menschen mit Behinderungen weiter ewige Kinder und Bittsteller bleiben. Ist die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit schon festgestellt, gilt die Pflicht zur Rechtsverfolgung sehr wohl. Das heißt nichts anderes, als dass Menschen mit Beeinträchtigungen weiterhin bereit sein müssen, ihre Eltern nötigenfalls auf Unterhalt zu klagen. Sie profitieren nicht von der Gesetzesänderung und werden damit, obwohl längst erwachsen, zu „ewigen Kindern“ gemacht, die ihren Eltern gegenüber als „BittstellerInnen“ auftreten müssen, während ihre Eltern – anders als die Eltern anderer Kinder – lebenslänglich unterhaltspflichtig bleiben. Eine Politik der Inklusion und Förderung der Selbstermächtigung von Menschen mit Beeinträchtigung sieht anders aus.
Hier geht’s zur Gesamtanalyse: Mindestsicherungs-Zitrone Burgenland 2017-03