UN-Tag gegen Armut: Gleicher Zugang zum Recht für alle - egal ob arm oder reich!
UN-Pakt für soziale Rechte und Beschwerdeverfahren endlich ratifizieren, 22 Länder haben bereits unterzeichnet; Handlungsbedarf international & europäisch
(17.10.2017) Anlässlich des UN Tags gegen Armut erinnert die Armutskonferenz daran, dass die politisch Verantwortlichen in Österreich das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) noch immer nicht ratifiziert haben. Das würde der Bevölkerung ermöglichen, auf internationaler Ebene Beschwerden gegen Verletzungen der im Pakt verfassten Rechte einzulegen. 22 Staaten wie Frankreich, Finnland, Italien, Luxemburg, Portugal, Belgien oder Spanien haben dies bisher getan.
Prekäre Verhältnisse, Angst, Krankheit und Chancentod
„Die Regierenden verhindern durch die Nicht-Ratifizierung des Zusatzprotokolls, dass die Bevölkerung ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte gegenüber dem Staat international einfordern kann“, erläutert die Armutskonferenz, deren Mitglieder 500.000 Menschen im Jahr unterstützen und begleiten, ihre Kritik. In der Vergangenheit hat der UN-Sozialausschuss immer wieder auf Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte, auch in Österreich hingewiesen. Durch die Kürzung im unteren sozialen Netz entstehen äußerst prekäre Fälle: Menschen, die in ständiger Angst leben, ihre Miete nicht mehr bezahlen zu können, die auf der dringenden Suche nach einer neuen Wohnung sind, während sie Mietschulden anhäufen. Die meisten sparen bei der Ernährung, was sich mittelfristig auf ihre Gesundheit auswirkt. Bildungschancen der Kinder werden in dieser Situation gravierend beeinträchtigt. Mit dem Beschwerdeverfahren zum UN Sozialpakt und/oder der europäischen Sozialcharta soll allen Menschen ein internationaler Rechtsweg ermöglicht werden.
Europa und ein soziales Fundament
Als Zeichen für eine wirkungsvolle Armutsbekämpfung auf europäischer Ebene setzen wir uns für einen rechtlich verbindlichen „Social Pillar“ (Sozialen Pfeiler) ein. Diese Diskussion über ein „soziales Fundament“ wird zur Zeit engagiert auf europäischer Ebene geführt. Die Mitgliedsstaaten der EU sind auch Mitglieder im UN Sozialpakt und sollten durch EU Recht nicht an der Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen aus diesem internationalen Menschenrechtsvertrag gehindert werden. Die Stärkung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten in der EU, wäre ein wichtiger Impuls zur Weiterentwicklung der EU als Sozial- und Menschenrechtsunion.
Der UN-Sozialpakt wurde 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist 1976 in Kraft getreten. Er enthält grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf Gesundheit oder das Recht auf Wohnen. 2010 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein so genanntes Zusatzprotokoll zum Pakt verabschiedet. Dies ermöglicht individuelle Beschwerden bei den Vereinten Nationen gegen Verletzungen der Rechte des Pakts, wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Damit das Beschwerdefahren von Einwohnerinnen und Einwohnern eines Staates genutzt werden kann, muss dieser das Zusatzprotokoll ratifiziert haben. 22 Staaten wie Frankreich, Finnland, Italien, Luxemburg, Portugal, Belgien oder Spanienhaben dies bisher getan. Österreich hat noch nicht ratifiziert.
Hintergrund: Mit Menschenrechten gegen Armut