EuGH Urteil: Wer von „unseren Werten“ spricht, darf zum Bruch genau jener in den Mindestsicherungsgesetzen nicht schweigen

Armutskonferenz: Wer von Kindern als „unsere Zukunft“ spricht, darf nicht schweigen, wenn ihre Chancen beschnitten werden.

(21.11.2018) Der Europäische Gerichtshof hat die Mindestsicherungsregelung in Oberösterreich als europarechtswidrig gekippt. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Vorjahr die Kürzung der Mindestsicherung in Niederösterreich aufgehoben. Das Gesetz verfehle „seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung un Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen“, sagte der Verfassungsgerichtshof.
"Wer von „unseren Werten“ spricht, darf zum Bruch genau jener in den Mindestsicherungsgesetzen nicht schweigen", kommentiert die Armutskonferenz das EuGH Urteil. "Wer von Kindern als „unsere Zukunft“ spricht, darf nicht schweigen, wenn ihre Chancen beschnitten werden. Die in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen Initiativen begleiten und betreuen 500.000 Menschen im Jahr: "Wer von „Integration“ spricht, darf zur Kürzung von Integrationsangeboten nicht schweigen. Wer von der „wichtigen Rolle der Familie“ spricht, darf Beratungsstellen und Arbeitsmarkthilfen nicht streichen".
Die Armutskonferenz appelliert im Namen der tausenden betroffenen Kinder, Männer und Frauen, eine Mindestsicherung zu gestalten, die soziale Notlagen vermeidet und Armut bekämpft.

Verfassungs- und Europarechtswidrig / kein Begutachtungsverfahren, Betroffene kommen nicht vor

Die Armutskonferenz hat in ihrer Stellungnahme zum oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz im Juni 2017 geschrieben: „Schon die Gesetzwerdung verläuft nicht so, wie es einer grundrechtlichen Frage angemessen wäre. Ein Begutachtungsverfahren wird uns allen vorenthalten. So hat es eine kritische Öffentlichkeit und die Betroffenen selbst schwer, die Vorhaben überhaupt wahr zu nehmen und zu diskutieren. Darunter wird dann auch die Qualität leiden.“ Und weiter „Die Regelungen sind mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig“.

Das Urteil des EuGH im Wortlaut: http://curia.europa.eu