Armutskonferenz zu Sozialhilfe NÖ: Existenz, Chancen und Teilhabe sichern!
Begutachtungs-Verfahren wird uns Bürgern und Betroffenen verweigert. Mehr Sensibilität und Fachkenntnis bei Grundrechtsfragen notwendig.
(06.06.2019) „Es gibt kein Begutachtungsverfahren, das es Betroffenen wie Bürgern erlaubt hätte, zu den geplanten Vorhaben Stellung zu nehmen. Demokratie sieht anders aus, besonders bei Grundrechtsfragen", stellt die Armutskonferenz im Vorfeld der für 13.Juni angekündigten Landtagssitzung in Niederösterreich fest. Der Bundespräsident hat formuliert, dass es „in einer Demokratie nicht reicht, wenn man mit den anderen nur dann redet, wenn man sie gerade braucht. Das rächt sich im Laufe der Zeit.“
Abwertung und Bittsteller: Angehörige, Kinder, Familien, Kranke
Das rächt sich hier besonders in der Qualität des Gesetzes. Die in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen Initiativen begleiten und betreuen 500.000 Menschen im Jahr. „Wir wissen, was Maßnahmen anrichten können. Im Alltag. Konkret. Real.“ Wie wir aufgezeigt haben, führt das vorgelegte Sozialhilfegesetz zu sozialer Not bei pflegenden Angehörigen, Familien, Kindern und Wohnungslosen, offene Fragen gibt es zum nicht- stigmatisierenden Zugang zur Krankenversicherung und Wohngemeinschaften.
Eine Fürsorgeleistung mit weniger Rechten und großen Vollzugs-Spielräumen ist auch immer stärker mit Stigmatisierung und Abwertung verbunden. Soziale Rechte haben viel mit Würde zu tun. Das vorliegende Sozialhilfegesetz macht uns zu Bittstellern, wenn wir in soziale Not kommen - statt Existenz und Chancen zu sichern.
Die Chancen für tausende Kinder weiter zu verschlechtern, Familien in krankmachende Lebensbedingungen zu treiben und Menschen bis weit in die unteren Mittelschichten großer sozialer Unsicherheit auszusetzen, all das sind nicht die Werte, die uns stark gemacht haben. "Reformen wären sinnvoll wenn sie versuchen würden, Existenz und Chancen zu sichern, nicht Leute noch weiter in den Abgrund treiben“, so die Armutskonferenz abschließend.
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