Sozialhilfe: Von zehn Giftzähnen, drei gezogen – tut noch immer sehr weh
Kinder weiter von Kürzungen in ihrer Entwicklung eingeschränkt, Unterhaltsforderungen bei Menschen mit Behinderungen gelten weiter, Wohnbeihilfe wird weiter abgezogen.
(26.04.2022) „Von zehn Giftzähnen, sind drei gezogen, das entlastet – tut aber immer noch sehr weh, besonders Kindern, Menschen mit Behinderungen und Personen mit Wohnungssorgen“, kommentiert das Netzwerk Armutskonferenz die heute präsentierten ersten Reparaturen des Sozialhilfegesetzes. „Kinder sind weiter von Kürzungen in ihrer Entwicklung eingeschränkt, Unterhaltsforderungen bei Menschen mit Behinderungen gelten weiter österreichweit, die Wohnbeihilfe wird weiter abgezogen.“
Zu wenig zum Wohnen, zu wenig zum Leben
Die Sozialhilferegelung der Aufteilung von 25 % Wohnbedarf und 75 % Lebensunterhalt (BMS) auf 40% Wohnbedarf und 60% Lebensunterhalt verfestigt weiter die Wohnungslosigkeit. Wohnungslose Menschen erhalten damit 15 % weniger Leistung, haben aber trotzdem immer höhere Wohnkosten zu zahlen. Und es wird die Möglichkeit der Ansparung auf Anmietungskosten verunmöglicht.
Zuverdienst abkassiert
Auch die Zuverdienstgrenze für Menschen mit Behinderungen wird weiter drastisch reduziert. Bei Bezug der Mindestsicherung konnten Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten ca. 107 Euro monatlich ohne Schmälerung des Leistungsbezuges dazuverdienen, mit der neuen Sozialhilfe beträgt diese Zuverdienstgrenze nur ca. 15 Euro pro Monat, alles darüber wird einkassiert.
19 Punkte für eine gute Mindestsicherung
„Wir brauchen eine neue Mindestsicherung, die Existenz, Chancen und Teilhabe sichert“, fordert die Armutskonferenz angesichts der drohenden sozialen Krise die Regierung zu einer ordentlichen Sanierung auf. Um der sozialen Krise effektiv entgegentreten zu können, braucht es: Grundrechte statt Almosen, Chancen statt Abstieg, sozialer Ausgleich statt Spaltung, Achtung statt Beschämung. Die Armutskonferenz hat 19 Punkte für eine bessere Mindestsicherung vorgelegt, die eine effektive Soforthilfe, kürzere Entscheidungsfristen, Dienstleistungen und Alltagshilfen, Ausbildungsoptionen, Unterhaltsreform, Anspruch auf Einbeziehung in die Krankenversicherung bei Krankheit und den tatsächlichen Wohnbedarf umfassen.
Stellungnahmen zur Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes