„Strompreisbremse“: Einkommensschwache Haushalte über erweiterte GIS-Regelung vor Not schützen
Working Poor: GIS-Befreiung soll auch die Begünstigten aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz erfassen / Strompreisbremse in Richtung Energiegrundsicherung weiter entwickeln
(08.09.2022) „Damit einkommensschwache Haushalte vor Not und Absturz geschützt werden, sollte die Hilfe über die GIS-Befreiung auch die Begünstigten aus dem Erneuerbaren Ausbau-Gesetz erfassen“, schlägt das Netzwerk Armutskonferenz vor. Das wären Haushalte mit Niedrigeinkommen, also working poor, jedenfalls Menschen, die jetzt nicht mehr weiter wissen - aber nicht in der Gruppe der Sozialleistungsbezieher:innen erfasst sind. Auf der GIS Seite ist die Gruppe bereits gelistet und könnte unbürokratisch von den billigeren Energiekontingenten profitieren. Es handelt sich dabei um ungefähr 400.000 Menschen mit Niedrigeinkommen, die zu den bisher genannten 300.000 einkommensschwachen Personen dazu kämen.
35% der Haushalte in Schwierigkeiten: viele „working poor“
Laut Analyse des Büros des Fiskalrats können durch die jüngsten Preissteigerungen die einkommensschwächsten 35% der Haushalte ihre durchschnittlichen Konsumausgaben nicht durch ihr verfügbares monatliches Einkommen finanzieren. Laut Konsumerhebung 2019/20 war dies bislang für die einkommensschwächsten 25% der Haushalte der Fall. Der Inflationsanstieg führte damit zu einem Anstieg dieser Gruppe um 10% der Haushalte. Von diesen Haushalten beziehen mehr als 50% als Haupteinnahmequelle ein Erwerbseinkommen. Damit liegt der Anteil der Erwerbstätigen in dieser Gruppe deutlich höher als bei den einkommensschwächsten 25% Haushalte. Deshalb ist es gut, wenn die Leistungen nicht nur an die Ärmsten gehen, sondern auch in die „untere Mitte“, um sie vor Absturz zu schützen.
Zu Energiegrundsicherung weiter entwickeln
Die sogenannte „Strompreisbremse“ - also eigentlich verbilligte Energiekontingente - ist eine an sich sozial sinnvolle Maßnahme, weil sie preisdämpfend wirkt. Die Idee hat die Armutskonferenz seit Jahren unter dem Begriff einer „Energiegrundsicherung“ diskutiert, die eine bestimmte Versorgung an Strom als Grundanspruch jedem Menschen zusichert. Darüber steigen die Kosten progressiv an. „In diese Richtung könnten wir die jetzt von der Regierung eingeführte Preisbremse zu einer sozialen wie ökologischen Maßnahme weiterentwickeln“, so das Netzwerk Armutskonferenz abschließend.