Teuerung: Armutskonferenz schlägt „Energiegrundsicherung“ vor

Stromkostenbremse weiterentwickeln in Richtung Grundbedarf für ärmsten Teil der Bevölkerung

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(05.04.23). Eine „Energiegrundsicherung“ schlägt das Netzwerk Armutskonferenz angesichts der für viele einkommensschwachen Haushalte angespannten sozialen Situation vor. „Damit wird eine bestimmte Versorgung an Energie als Grundanspruch jedem Menschen zugesichert“, so die Armutskonferenz. „In diese Richtung könnten wir die jetzt von der Regierung eingeführte Stromkostenbremse weiterentwickeln“. Die sogenannte „Stromkostenbremse“ sichert Haushalten verbilligte Energiekontingente zu. Was bisher fehlt, sind die Haushaltsgröße und die Haushaltseinkommen, um daraus sowohl eine soziale wie auch ökologische Maßnahme zu machen. Eine Energiegrundsicherung muss neben Strom auch das Heizen miteinschließen.

Die soziale Situation ist aufgrund der Teuerung bei einkommensschwachen Haushalten äußerst angespannt. Deshalb bedarf es jetzt einer Energie-Grundsicherung mehr denn je. Die Ideen dazu sind in der Armutsforschung in den letzten zwanzig Jahren immer wieder diskutiert worden, erste Modelle wurden auf europäischer Ebene vorgeschlagen, auch Armutsnetzwerke in England und in Belgien thematisierten einen kostenfreien Energieanspruch. Die aktuelle Klima- und Energiekrise, vor allem aber die derzeit massiv steigenden Energiepreise, haben die Frage der Daseinsvorsorge mit neuer Wucht auf die politische Tagesordnung gesetzt.

Eine Energiegrundsicherung stellt den Grundbedarf an Energie für alle Menschen sicher. Die Armutskonferenz fordert die Regierung auf, "verschiedene Modelle zu entwickeln und auf ihre Umsetzung zu prüfen."