Hilfe in Notlagen bedingt keine Gegenleistung
Vergleich der Mindestsicherung mit Versicherungssystem ist irreführend
Nachdem bei Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) der gemeinsame Weg der Bundesländer, vorerst durch Oberösterreich und Niederösterreich, verlassen wurde, breiten sich Einschränkungsideen nahezu unkontrolliert aus. Galt es, angesichts der populistischen Diskussion über angeblich überbordende Kostensteigerungen bisher schon als unwahrscheinlich, dass die mit Jahresende auslaufende Bund-Länder-Vereinbarung zur BMS erfolgreich überarbeitet und verlängert wird, werden diese Anstrengungen durch die jüngsten Entwicklungen geradezu torpediert.
Burgenland ortet Handlungsbedarf
Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl trat mit neuen Vorschlägen zur Änderung der Landes-BMS an die Öffentlichkeit und begründet die Notwendigkeit mit der Zahl von 90.000 Geflüchteten, „von denen ein wesentlicher Teil Asylstatus und die Mindestsicherung bekommt“[1]. Was er nicht sagt: Es handelt sich dabei um die Gesamtzahl aller Menschen, die im letzten Jahr auf ihrer Flucht in Österreich einen Asylantrag gestellt haben. Auch die Tatsache, dass Asylsuchende nicht Leistungen der BMS, sondern die geringere Unterstützung der Grundsicherung erhalten, wird verschwiegen. Statt Fakten werden Dramatisierungen geboten.
Der SP-Landeschef behauptet im ORF-Interview, „es war nicht im Sinn des Gesetzgebers, dass jemand, der in Österreich gearbeitet hat und Mindestsicherung bekommt, mit der großen Anzahl dieser Asylberechtigten gleichgestellt ist“[2].
Vergleich mit Versicherungssystem ist irreführend
Zwei Irrtümer werden bei der Argumentation – es muss vorher gearbeitet und ins „System“ einbezahlt werden - sichtbar: Erstens gehen die Regelungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Kern auf das System der Sozialhilfe zurück. Damit wird deutlich, dass es sich nicht um eine Versicherungsleistung handelt, die von Lohnabgaben finanziert wird. Während beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Pensionsleistungen aus diesen Beiträgen finanziert und entsprechend berechnet werden, bieten mitteleuropäische Wohlfahrtsstaaten auch sogenannte Fürsorgeleistungen zur Absicherung vor materiellen Notlagen. Die Sozialhilfe und auch die Mindestsicherung werden in materiellen Notlagen und unter strengen Voraussetzungen gewährt. Dabei ist der Einsatz der eigenen Arbeitskraft Voraussetzung und so entsteht für manche der falsche Eindruck, dass es sich bei der BMS um eine Leistung handelt, für die vorher einbezahlt werden muss. Dies entspricht weder dem sozialstaatlichen Prinzip noch der konkreten Voraussetzung für diese Leistungskategorie. Die Grundvoraussetzung für BMS ist in diesem Bereich ähnlich den Zugangsbedingungen für SeniorInnen zur Sozialhilfe oder für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Behindertenhilfe.
Zweiter Irrtum: die Gleichstellung von Asylberechtigten wurde nicht nur eindeutig in der Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt – stellt also doch den Willen des Gesetzgebers dar –, sondern gilt auch europarechtlich durch die sogenannte Statusrichtlinie als verbindlich vereinbart.
Deckelung der Mindestsicherung als Armutsfalle
Der im Chor mit ÖVP- und FPÖ-PolitikerInnen nun von Landeshauptmann Niessl (SP) ebenfalls wiederholte Vorschlag der Deckelung für Familien mit maximal € 1.500 trifft vor allem Kinder, wie die Armutskonferenz bereits für Niederösterreich eindrucksvoll belegt hat.[3] Aber auch pflegende Angehörige können durch die Verschärfung empfindliche Einbußen erleben. Der Faktencheck der Armutskonferenz[4] macht deutlich, dass die Deckelung auch Haushalte trifft, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen leben und das Gesamthaushaltseinkommen zu gering ist, um den laufenden Lebensbedarf und die Wohnkosten für alle Haushaltsmitglieder abzusichern. Wenn Menschen mit Beeinträchtigungen trotz Volljährigkeit noch bei ihren Eltern wohnen – beispielsweise aus dem Grund, dass es im Burgenland zu wenig Angebot von Wohngemeinschaften mit selbstbestimmter Struktur gibt und daher der elterlichen Wohnung gegenüber einem fremdbestimmten Heim der Vorzug gegeben wird – kann bei geringem Familieneinkommen zu finanziellen Einbußen führen.
Ausnahmeregelungen bei der BMS-Deckelung für Menschen mit Bezug erhöhter Familienbeihilfe oder von Pflegegeld sind ebenfalls kritisch zu beleuchten. Denn in Niederösterreich führt diese sogenannte Ausnahme kurioser Weise dazu, dass die BMS für die restlichen Familienmitglieder noch stärker gekürzt wird. Die materielle Notlage wird so nicht reduziert, sondern nur neu verteilt.
Bisher sind noch keine Details zu der vom Landeshauptmann angekündigten BMS-Verschärfung bekannt. Aber es wird bereits Stimmung gemacht und laut Medienberichten für Jahresbeginn 2017 eine Deckelung der BMS-Leistungen sowie Kürzungen für asylberechtigte Menschen vorbereitet. Mit der Kürzung der burgenländischen Mindestsicherung wird weder Einfluss auf die Anzahl der Flüchtenden genommen, noch ein nennenswerter Einsparungseffekt im Landeshaushalt erreicht werden. Aber es werden Notlagen von Menschen verstärkt und die Grundsätze des solidarischen Sozialstaates zumindest in Frage gestellt oder bereits negiert.
Norbert Krammer, VertretungsNetz - Sachwalterschaft
Veröffentlicht am 13.12.2016
Quellennachweise:
[1] http://burgenland.orf.at/news/stories/2811057/
[2] ebd.
[3] vgl. http://www.armutskonferenz.at/news/news-2016/mindestsicherungs-reform-in-noe-ueberfallsartig-weitere-soziale-haerten-fuer-armutsbetroffene-eingebaut.html
[4] http://www.armutskonferenz.at/media/bms-faktencheck_6_noe-bms-deckelung.pdf