Einen Anspruch darauf hat man, weil man ein Mensch ist, und nicht, weil man vorher etwas beigetragen hat.
Erklärung von Wissenschafter*innen zur Mindestsicherung
Die Mindestsicherung ist ein wichtiger Teil des sozialen Netzes in Österreich, der soziale Ausgrenzung vermeiden und Menschen vor tiefer Armut bewahren soll. Sie dient der Linderung von Notlagen, in denen Menschen keine anderen Möglichkeiten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben oder ihr Einkommen – oft auch trotz Erwerbstätigkeit – unter einer bestimmten Grenze liegt. Eine Inanspruchnahme ist mit umfangreichen Prüfungen und der Offenlegung der gesamten Lebens- und Einkommenssituation verbunden.
Das Anrecht auf diese Unterstützung auf Mindestniveau ist unabhängig von bisherigen eigenen Beiträgen zur Sozialversicherung. Denn die meist vorübergehend bezogene Mindestsicherung ist keine Versicherungsleistung, sondern soll als unterstes Auffangnetz notleidenden Menschen ein Leben in Würde ermöglichen. Sie orientiert sich also am Bedarfsprinzip: Was braucht ein Mensch heute in unserer Kultur zum (Über)Leben. Einen Anspruch darauf hat man, weil man ein Mensch ist, und nicht, weil man vorher etwas beigetragen hat. So soll auch verhindert werden, dass Personen, die am Arbeitsmarkt keine Chance haben, letztlich zu menschenunwürdigen und gesellschaftlich unerwünschten Auswegen gezwungen sind, wie etwa Betteln, Prostitution oder Ladendiebstahl.
Wachsende soziale Ungleichheiten und steigende Armut sind daher nicht nur aus der Sicht der Betroffenen höchst problematisch. Sie ziehen Folgekosten nach sich und gefährden den sozialen Frieden und den Zusammenhalt der Gesellschaft insgesamt. Studien zeigen, dass von einer gerechten Verteilung der Chancen und Ressourcen alle in der Gesellschaft profitieren - sogar die Reichen.
Die Mindestsicherung ist kein Polster zum Ausruhen, sondern deckt schon jetzt nur die notwendigsten Bedürfnisse und kann Armut nicht wirklich vermeiden. Studien zeigen, dass es MindestsicherungsbezieherInnen gesundheitlich schlechter geht und dass sie überdurchschnittlich oft in schlechten Wohnverhältnissen leben. Betroffene Kinder erleben in vielen Bereichen – in der Schule, in der Freizeit – soziale Ausgrenzung. Wichtig wäre es, die Mindestsicherung so auszubauen, dass Kinderarmut und Gesundheitsgefährdung vermieden werden.
Die Ausgaben für die Mindestsicherung machten 2017 insgesamt 977 Millionen Euro und somit insgesamt weniger als ein Hundertstel der Sozialausgaben Österreichs aus. In Wien erhielten 2016 knapp 40.000 Haushalte mit Mindestsicherung weniger als 500 Euro im Monat, während nur 40 Haushalte 2.500 Euro oder mehr bezogen. 70,5 Prozent aller MindestsicherungsbezieherInnen sind sogenannte "Aufstocker", d.h. ihr Erwerbseinkommen, ihre Pension, ihr Arbeitslosengeld oder ihre Notstandshilfe reicht nicht aus und wird auf einen Mindestsatz aufgestockt. Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt: bei den Kürzungen geht es für den Staat nur um wenig Geld - aber den Notleidenden fehlt jeder Euro.
Die Regierung erweckt den Eindruck, insbesondere bei Zugewanderten und Asylberechtigten einsparen zu wollen. Treffen werden die geplanten – und wie die jüngsten Entscheidungen des VfGH und des EuGH zeigen: auch rechtlich sehr fragwürdigen – Kürzungen aber insbesondere kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, PensionistInnen, Kinder sowie Erwerbstätige, deren Einkommen oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht zu einem menschenwürdigen Leben ausreichen. Zugewanderten gebührt die Unterstützung nach dem Bedarfsprinzip selbstverständlich in gleicher Weise. Notlagen ergeben sich für sie auch daraus, dass sie häufig benachteiligt und stärker armutsgefährdet sind.
Durch diese Kürzungen wird aber letztlich auch der Druck auf die (noch) in Beschäftigung Stehenden verstärkt, weil sie Gefahr laufen, ihre Arbeitsplätze an Personen zu verlieren, die diese Tätigkeiten auch zu schlechteren Bedingungen annehmen müssen, weil sie sonst keine Absicherung mehr haben. Statt diesen Druck weiter zu erhöhen, sollte für mehr und sichere Arbeitsplätze sowie für höhere Erwerbseinkommen gesorgt werden. Auch Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sollte man Möglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, anstatt ihnen die Mittel zum Überleben zu entziehen.
Wien, St. Pölten, Linz und Salzburg am 29. 11. 2018
Mag.a Dr.in Carina Altreiter (Universität Wien)
Ao. Univ.-Prof. Dr. Wilfried Altzinger (Wirtschaftsuniversität Wien)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Brand (Universität Wien)
Ao. Univ.-Prof. DDr. Nikolaus Dimmel (Universität Salzburg)
Univ.-Prof. Dr. Jörg Flecker (Universität Wien)
Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Karin Heitzmann (Wirtschaftsuniversität Wien)
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Kittel (Universität Wien)
Priv.-Doz. Dr.in Bettina Leibetseder (Johannes Kepler Universität Linz)
Univ.-Prof. Dr. Walter Pfeil (Universität Salzburg)
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christoph Reinprecht (Universität Wien)
Ass. Prof.in Dr.in Christine Stelzer-Orthofer (Johannes Kepler Universität Linz)
Prof. (FH) Dr. Tom Schmid (Fachhochschule St. Pölten)